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Unser Know-how für
Ihren Erfolg

Unsere Geräte- und Softwareausstattung spiegelt den aktuellen Stand der Technik wider und ermöglicht uns, bei der Planung und Überwachung Ihrer Projekte Zeit zu sparen. Zusammen mit unserem Leitgedanken „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“ gewährleistet dies eine kundenorientiertes Arbeiten für Kommunen, Industrie und Gewerbe sowie die Immobilienwirtschaft.

Kommunen

Zukunftsorientierte Lösungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Satzung.

Industrie- und Gewerbebetriebe

Wasserhaushaltsgesetz-konforme Lösungen ohne Ausfallzeiten.

Immobilienwirtschaft, Wohnbaugesellschaftenund Hauseigentümer

Werterhaltung und Instandsetzung nach aktuellem Recht.

Kommunen

Wir bieten unsere Leistungen zukunftsorientiert auf Basis der derzeit gültigen DIN-Normen, Regelwerke, dem Stand der Technik und selbstverständlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Satzung der zuständigen Gemeinde oder Stadt an.

Ihr uns anvertrautes Budget kann dadurch jederzeit – unter Einbeziehung des Projektfortschritts – abgefragt und so zielführend auch eingehalten werden.

Industrie- und Gewerbe

Entscheidend für Eigentümer oder Betreiber eines Industrie- oder Gewerbebetriebs ist nach WHG §§60 und 61, dass der Gesetzgeber es als Umweltvergehen einstufen und hart bestrafen kann, wenn Abwässer durch Mängel oder Schäden ins Grundwasser gelangen.

Deshalb ist es besonders wichtig, einen kompetenten Partner an der Seite zu haben, der nach aktuellen Vorgaben, DIN-Normen, Regelwerken und nach dem Stand der Technik arbeitet. Weil Produktionsausfälle teuer sind, wird unser Fachbüro für Sie ein Sanierungskonzept erarbeiten, das einerseits den technischen und juristischen Vorgaben entspricht, aber andererseits einen betrieblichen Ausfall vermeidet.

Immobilien­wirtschaft & weitere

Nicht nur zur Wertermittlung beim Verkauf einer Immobilie sondern zum Werterhalt ist es wichtig, dass der Kanal mängelfrei, also dicht ist. Oft ergibt sich die Frage: „Was muss ich tun, wenn ein Schaden besteht?“ oder auch „Wer ist zuständig für die Instandsetzung?“.

Grundsätzlich gilt zwar, dass nur der Grundstücksbesitzer in der Pflicht ist. Für ihn stellt sich allerdings die Frage, bis zu welchem Punkt seine Verpflichtung geht. Für welche Haltungen, Leitungen, Schächte oder Bauwerke auf dem Grundstück muss er die Dichtheit nachweisen? Welche Normen und Regeln gelten bzw. sind zu berücksichtigen?

Dies hängt zunächst von der Satzung der Gemeinde oder Stadt ab. Die Grenze kann beispielsweise die Grundstücksgrenze, der Revisionsschacht oder auch die Abzweigung am Hauptkanal sein. Natürlich müssen zusätzlich auch verschiedene Normen usw. berücksichtigt werden.

Auch wenn Dichtheitsprüfungen derzeit noch nicht für alle Bundesländer gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es gute Gründe, eine frühe Sanierung bei festgestellten Schäden oder dem Verdacht eines Schadens prüfen und instand setzen zu lassen. Schmutzwasser, das in das Erdreich austritt, kann nicht nur Umwelt und Trinkwasser belasten. Durch Auswaschung der Bettung können z.B. bei Infiltrationen Hohlräume entstehen, die im Laufe der Zeit eventuell Setzungen an Gebäuden, Straßen und anderen Bauwerken nach sich ziehen.

Broschüre

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Wir haben für Sie unsere Unternehmensphilosophie, unser Leistungsspektrum und unsere Werte kompakt in einer Imagebroschüre zusammengefasst.
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